Ordnungen

Finanz- und Beitragsordnung

Die Finanz- und Beitragsordnung wurde am 21. März 2011 von der Gründungsversammlung beschlossen und von der Mitgliederversammlung am 8. Juni 2014 und zuletzt durch die Mitgliederversammlung am 20. April 2016 zur untenstehenden Fassung geändert.

Grundsätze
  1. Grundlagen dieser Finanzordnung sind
    1. Die Satzung des Freifunk Rheinland e.V.
    2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für im Sinne der Satzung und dieser Finanzordnung verwendet werden.
  3. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr
    1. Das Kalenderjahr 2011 ist ein Rumpfgeschäftsjahr und beginnt mit der Gründung.
Verantwortlichkeiten
  1. Verantwortlich für die finanzielle Tätigkeit des Vereins ist der Schatzmeister.
  2. Berichterstattung
    1. Im Rahmen der Vorstandssitzungen erstattet der Schatzmeister Bericht über die aktuelle finanzielle Situation des Vereins.
    2. Der Finanzbericht ist zur ersten Mitgliederversammlung im Folgejahr durch den Schatzmeister vorzulegen.
  3. Jeder, der im Namen des Vereins Gelder einnimmt oder ausgibt, hat dies ordentlich zu dokumentieren. Hierzu gehören:
    1. Datum
    2. Art der Einnahme/Ausgabe
    3. Betrag
  4. Auslagen werden nur gegen Einreichung von Belegen erstattet.
Einnahmen
Mitgliedsbeiträge
  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt
    1. für jedes ordentliche Mitglied 60 €
    2. für Fördermitglieder mindestens 60 €
    3. Jedes Mitglied hat das Recht einen Antrag auf verminderten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12 € zu stellen. Der Vorstand entscheidet über jeden Antrag im Einzelfall.
    4. Der Jahresbeitrag zum 1. März eines jeden Jahres fällig.
    5. Im Falle einer Rücklastschrift wird eine pauschale Gebühr von 5 € erhoben. Ebenfalls wird ein Mahnverfahren angestoßen.
    6. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr wird anteilig für jeden noch nicht angefangenen Monat berechnet.
    7. Beitragsrückstand
      1. Gerät ein Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrags in Rückstand, wird ab dem folgenden Monat das Mahnverfahren angestoßen. Erfolgt auch auf diese Mahnung kein Zahlungseingang innerhalb von sechs Wochen, ist der Vorstand ermächtigt, den Ausschluss des Mitglieds zu beschließen.
Einnahmen im Rahmen von Veranstaltungen
  1. Einnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sind gemäß der Finanzordnung zu dokumentieren.
Zuwendungen
  1. Zuwendende erhalten nach Anfertigung des Jahresabschlusses eine Zuwendungsbescheinigung. Diese kann auch auf Wunsch innerhalb von 14 Tagen nach Zuwendung per Post zugestellt werden.
Ausgaben
  1. Zulässig sind:
    1. Ausgaben im Sinne der Satzung
    2. Kosten der laufenden Geschäftstätigkeit (z.B. Gebühren, Porto, Büromaterial, Postfach, Geschäftsstelle, Telefonkosten)
    3. Gestaltung von Mitgliederversammlungen
    4. Auslagen im Rahmen von Vorstandssitzungen
      1. Speisen und Getränke im angemessenen Rahmen
      2. Fahrtkosten im angemessenen Rahmen
  2. Bis zu einer Höhe von
    1. 20 € ist jedes Vorstandsmitglied einzeln entscheidungsberechtigt
    2. zwischen 20,01 € und 499,99 € ist der Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheidungsberechtigt
    3. ab 500 € muss die Entscheidung einstimmig sein
    4. Bei Entscheidungen über die Förderung von Vereinsmitgliedern haben die Nutznießer kein Stimmrecht.
  3. Diese Festlegung gilt nur für die Beschlussfassung im Innenverhältnis. Die Handlungsbefugnis des Vereins im Außenverhältnis, insbesondere die Verfügung für Vereinskonten, ist davon nicht betroffen.
Inkrafttreten und Geltungsdauer
  1. Diese Finanzordnung gilt zeitlich unbegrenzt und kann nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
  2. Redaktionelle Änderungen sind hiervon nicht betroffen.