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VDS ab Juli – nicht für Freifunk und den FFRL

Ab Juli müssen einige Provider in Deutschland „umfassend und anlasslos „sensible Daten über praktisch jedermann“ speichern. So fasst das Bundesverfassungsgericht die anstehende Überwachung zusammen. Die weniger schlechte Nachricht ist: Der Freifunk Rheinland e.V. muss nicht ab Juli vorbeugend eine Überwachungsinfrastruktur aufbauen. Solange nicht geklärt ist, ob Freifunk-Communities überhaupt unter das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung fallen, können wir unsere Infrastruktur weiter betreiben wie bisher.

Das ist das Ergebnis unseres Austauschs mit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Behörde setzt die Vorratsdatenspeicherung um. Die BNetzA definiert unter anderem über ihren Anforderungskatalog, wer was zu tun hat.

Edward Snowden, Darstellung von Netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0.)

 

Der Status bei der BNetzA zu Freifunk derzeit (Stand: E-Mail vom 16. Juni 2017):

  1. Es ist unklar, ob der Freifunk Rheinland e.V. (und damit vergleichbare Freifunk-Modelle) überhaupt unter die neuen Speicherpflichten nach § 113b Abs. 3 TKG fallen.
  2. Es gibt derzeit „zumindest erhebliche Zweifel“, dass Freifunk ein Internetzugangsdienst in diesem Sinne ist und unter die Speicherflicht fällt.
  3. Sollte die BNetzA später zu der Ansicht kommen, dass Freifunk-Vereine Internetzugangsdienste erbringen, wäre immer noch zu klären, ob überhaupt etwas gespeichert werden müsste. Schließlich werden keine Benutzerkennungen vergeben. Zu diesen Detailfragen stehen in der FAQ (Stand: 5. Mai 2017) der BNetzA wichtige Punkte.
  4. Solange all das nicht geklärt ist, müssen wir als Freifunk Rheinland e.V. nicht vorauseilend speichern. Die BNetzA schreibt: „Bis zu einer Entscheidung über die Einstufung des Modells bzw. über die Verpflichtung zur Verkehrsdatenspeicherung müssen keine Aktivitäten – quasi vorbeugend – zur Umsetzung der Speicherpflicht nach § 113a Abs. 3 TKG unternommen werden.“ Das gilt für uns als Freifunk Rheinland e.V. und für alle Freifunk Communities.

Und so geht es weiter:

  • Wir knüpfen weiter Freifunk-Infrastruktur für Medienkompetenz und Beteiligung und beantworten Fragen dazu.
  • Die Bundesnetzagentur hat uns für Ende Juli zu einem gemeinsamen Dialog, zur Prüfung des Freifunk Modells, in ihr Haus eingeladen.
  • Das Bundesverfassungsgericht prüft im Hauptsacheverfahren die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Das Ziel in den weiteren Gesprächen mit der BNetzA ist es, die offizielle FAQ um den Punkt Freifunk zu erweitern und hier für alle Communities eine positive Lösung zu finden.

 

Alles ist offen – und das ist im Moment eine ganz gute Nachricht.

Wir nehmen Abschied von Armin Medosch

Aus gegebenem Anlass möchten wir uns dem Nachruf auf freifunk.net anschließen und diesen hier teilen:

Unser Bekannter und Freund, Armin Medosch ist am 23.02.2017 leider viel zu früh im Alter von 54 Jahren verstorben. Er litt an einer Krankheit, die ihn in wenigen Monaten hinweg gerafft hat.

Als Medienkünstler, Journalist und Mitgründer von Telepolis hat er Entwicklungen im Internet immer kritisch begleitet. 2003 beschrieb er im Buch “Freie Netze” unter anderem den Beginn der freie Netzwerke im deutschsprachigen Raum und die Entstehung des Pico Peering Agreements.

2013 begannen seine Recherchen für ein Nachfolgebuch. Armin interessierte die Geschichte der freien Netzwerke 10 Jahre später weiter zu erzählen. Sein Anliegen war es, nicht nur die technische, sondern auch die die soziale Entwicklung darzustellen. Er interviewte Gründer und Aktivisten über ihre Sicht vor allem zu Fragen des Gemeinschaftssinns und -eigentums mit Hinblick auf ein kapitalistisches Marktumfeld und zu den politischen Rahmenbedingungen.

Im November 2015 veröffentlichte Armin ein 4-teiliges Radiokolleg im ORF mit dem Titel “Gemeinschaftsgut Internet”. Eine Version zum Nachhören findet sich im im Nachruf auf freifunk.net.

Erste Drafts des Buches stellte er in seinem Blog “The Next Layer” online, leider ist seine Webseite nicht mehr erreichbar. Dank dem Internet Archive sind die Links noch zu finden.

Armin war ein Visionär, ein in seinem Bewusstsein freier Mensch, Kosmopolit, Humanist und Anarchist im besten Sinne. Er wollte durch seine Arbeit freien Kommunikationsstrukturen in der Hand der Allgemeinheit den Weg bereiten, »die möglichst frei von staatlichen und privatwirtschaftlichen Zwängen sind«, wie er in seinem Buch “Freie Netze” schrieb. Er wollte einer besseren, humaneren menschlichen Gesellschaft den Weg bereiten, die auf Gemeinsinn und gegenseitiger Hilfe aufbaut.

Wir alle sind sehr traurig und bestürzt.

Aaron von Funkfeuer schrieb: “Du wirst uns fehlen. Es braucht gerade jetzt, in der aktuellen Zeit, Leute, die an die Community und das Gemeinsame denken.
Leute, die von einer besseren Zukunft träumen und nicht aufhören, an ihr zu arbeiten.”

Den vollständigen Nachruf findet Ihr auf den Seiten des Fördervereins Freie Netzwerke e.V.

Warum die Vorratsdatenspeicherung Freifunk bedroht

Ob das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist, prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht. Unabhängig davon ist eine Sache jetzt schon klar: Wenn Mitte 2017 die Vorratsdatenspeicherung so umgesetzt wird, wie es derzeit aussieht, wird es für Freifunk in Deutschland sehr, sehr schwierig. Das liegt am Gesetz und am Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur (BNetzA) dazu.

Freifunker wie der Freifunk Rheinland e.V. handeln wie Provider. Wir betreiben Netze. Und der BNetzA und dem Gesetzgeber ist völlig egal, ob ein Provider das ganz ohne Gebühren für Bildung und Gemeinwohl tut, ob ein kleiner Provider vor Ort die Gemeinde versorgt oder ob einer der Providerriesen ein Milliardengeschäft lauf hat. Alle Provider in Deutschland müssen den 27-seitigen Katalog der BNetzA zur Vorratsdatenspeicherung erfüllen. Da gibt es zwei Riesenprobleme:

1. Wir müssten sämtliche Technik für die Speicherung in Vorleistung kaufen und hoffen, dass wir vielleicht als kleiner Provider unter eine Härtefallklausel fallen. Es ist völlig unklar, für wen und wann die gilt. Vielleicht bleiben wir auf den Kosten sitzen, vielleicht warten wir Jahre lang, vielleicht haben wir das Geld für die Überwachungsinfrastruktur in der von der BNetzA verlangten Qualität gar nicht. Das scheint dem Gesetzgeber und der BNetzA egal zu sein. Für kleine und gemeinwohlorientierte Provider geht es hier um die Existenz und an die hat beim Gesetzgeber und Regulierer offenbar bisher niemand gedacht.

2. Fast alle Admin-Aufgaben, die auf irgendeine Art mit dem Speicher für die Vorratsdaten zu tun haben, müssen von zwei Menschen ausgeführt werden. Das Vier-Augen-Prinzip ist für einen Verein, der keine Angestellten hat, sondern allein von gespendeter Freizeit lebt, eine besondere Erschwernis. Wir würden für Routineaufgabe doppelt so viel Engagement von Freiwilligen brauchen. Hinzu kommt der ganze zusätzliche Aufwand für das vorgeschriebene Protokollieren, Erneuern der Schlüssel und so weiter – nichts davon würde uns erstattet.

 

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Wir wehren uns juristisch gegen diese Auflagen. Denn es ist absurd, dass die BNetzA es als selbstverständlich voraussetzt, dass wir Daten speichern würden, die wir gar nicht brauchen. Unsere Meinung ist: Wir lassen uns nichts von Kunden bezahlen, wir müssen nichts abrechnen, also speichern wir auch nichts.

Das kann uns Freifunker vielleicht retten. Doch für die vielen kleinen kommerziellen Provider in Deutschland gibt es diesen Ausweg nicht. Es ist erschütternd, wie hier nebenbei die Existenz kleiner und mittelständischer Firmen und das gemeinwohlorientierte Engagement von Vereinen beiseite gewischt werden sollen. Für die kleinen Unternehmen bilanziert der Branchenverband Eco in einer Analyse:

„Für viele Mittelständler wird dies die Insolvenz bedeuten.“

Für unser ehrenamtliches Engagement für Bildung, Vielfalt und eine am Menschen orientierte Infrastruktur bilanzieren wir: Wir wehren uns, ein paar Chancen gibt es noch für Freifunk. Bitter ist, dass wir all die Kraft und Zeit nicht in unsere Projekte in Schulen, Flüchtlingsunterkünften und der Nachbarschaft stecken können. Wegen der Vorratsdatenspeicherung gibt es heute schon weniger Freifunk für alle.

Wir hoffen, dass es Mitte 2017 nicht noch schlimmer kommt. Dafür kämpfen wir.

Freifunk bildet!

FFRL-Vorstand Philip Berndroth und Reiner Gutowski im Gespräch mit Minister Franz-Josef Lersch-Mense und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft über Freifunk

Das Internet kommt nicht einfach so aus der Wand. Das Netz der Netze entsteht, weil Menschen es knüpfen. Das haben wir an diesem Wochenende beim NRW-Tag 2016 in Düsseldorf Hunderten Besuchern erklärt und gezeigt. Bestimmt werden einige von ihnen jetzt bei sich im Quartier Freifunk-Infrastruktur knüpfen. Darum geht es beim Freifunk: Menschen dazu befähigen, Netze in Nutzerhand aufzubauen. Dabei lernen neue freiwillige Freifunker am praktischen Beispiel, wie man freie Software nutzt, was Gateway-Server tun, wo Netze zum Internet zusammen geschaltet sind.

Das sieht der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Finanzen Michael Meister anders: Freifunk-Vereine könnten nicht gemeinnützig sein, weil es beim Freifunk bloß um Netzversorgung gehe und das ja kommerzielle Firmen »in ausreichendem Maß« leisten, heißt es jetzt.

Falsch. Freifunk knüpft nicht das Netz für andere, Freifunk ermächtigt jeden Interessierten, selbst Netze zu knüpfen. Darum geht es bei Netzen in Nutzerhand. So etwas leistet kein kommerzieller Provider. Freifunk bildet – Menschen, Netze, Gemeinschaft. Freifunker lernen Netzwerken in ihrem Quartier, Treffen wie den Routingdays oder dem NRW-Tag. Wir denken: Was der Gemeinschaft nützt, sollte gemeinnützig sein.

Damit das möglich ist, muss der Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert werden. Was da heute zu Internetvereinen steht, stammt aus dem Jahr 1996, als solche Vereine Mitgliedern gegen Bezahlung Einwahlknoten ins Internet anboten. Freifunk hingegen bildet. Damit das beim Finanzministerium ankommt, brauchen Freifunker Mitstreiter, die Abgeordneten erklären, was Freifunker tun.

Die Sache kommt jetzt ins Rollen. Das Land NRW will auf Bundesebene dafür kämpfen, dass eine neue Regelung die »Benachteiligung der Freifunker aufhebt« .

Minister Lersch-Mense: „Die geltende Rechtslage wird so weder den aktuellen Gegebenheiten gerecht noch dem großen Einsatz der Ehrenamtlichen in den Freifunk-Vereinen. NRW wird sich daher auf Bundesebene dafür einsetzen, eine Regelung zu finden, die eine Benachteiligung der Freifunker aufhebt.“

Das finden wir gut. Dieser Initiative müssen sich andere Länder anschließen, damit Druck entsteht. Das ist ein Thema für alle Landtage. Welche Länder wollen digitales bürgerschaftliches Engagement im Freifunk fördern? Damit Freifunk weiter bilden kann, braucht er die Gemeinnützigkeit. Freifunkvereine sind auf Spenden angewiesen. Und viele Spender orientieren sich an der vom Finanzamt anerkannten Gemeinnützigkeit. Deshalb: für die Gemeinnützigkeit, für Bildung im Netzwerk.