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Neues von der Operation Störerhaftung

Unser Hausjurist @manolo_pph berichtet heute in einem Gästeblogpost über die Operation Störerhaftung und was bisher geschah:

Seit Dezember letzten Jahres läuft die „Operation Störerhaftung“ des Freifunk Rheinland e.V. und die Sache entwickelt sich zunehmend interessant. Auch und gearde aus Sicht des Juristen. Hier mein Update aus des Sicht des für die abgemahnten Freifunker tätigen Rechtsanwalts:

Alle Abmahner erhielten zunächst ein Schreiben, in denen ich jedwede rechtliche Verantwortung des betroffenen Freifunkers für die behaupteten Urheberrechtsverletzungen zurückwies. Alle Abmahnungen hatten sich unter anderem auf die mittlerweile schon „berühmte“ Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Mai 2010 („Sommer unseres Lebens“) bezogen; diese haben wir aufgegriffen und gezeigt, dass die hier getroffenen Sicherheitsmaßnahmen der Freifunker weit über das hinausgehen, was der BGH dort gefordert hat, um die Störerhaftung auszuschließen. Hier wie da ist ein Missbrauch niemals auszuschließen, in jedem Fall erfordert er ein nicht unerhebliches Maß an technischem Know-How und krimineller Energie. Das kann nicht in den Verantwortungsbereich des WLAN-Betreibers fallen.

Die erste Reaktion kam gleichermaßen prompt wie überraschend: Die Kollegen von FAREDS,  die für Katharina Löwel („Glasperlenspiel“) tätig geworden waren, erklärten daraufhin die Abmahnung für gegenstandslos und die Sache damit für erledigt. Sollte das wirklich so schnell zu erledigen sein?

Mittlerweile liegen Schreiben auch von Kornmeier und Partner („Emeli Sande“ / EMI Music) sowie von Daniel Sebastian („Ai Se Eu Te Pego“, „Ma Chérie“, „Balada“, „I follow rivers“ und „Wine it up/ DigiRights Administration GmbH) vor. Erwartungsgemäße Antworten: Größtenteils ohne jede Berücksichtigung der Besonderheiten unseres Falles werden in Textbausteinen die üblichsten Einwände Abgemahnter „widerlegt“ und vermeintlich einschlägige Gerichtsentscheidungen zitiert. Einzig die Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann & Decker (tonpool medien) scheint unsere Erwiderung wirklich gelesen und sich damit auch beschäftigt zu haben. Sie erläutern, dass das TMG ihrer Ansicht nach ausweislich der vorgenannten BGH-Entscheidung nicht einschlägig und die Sicherheitsmaßnahmen offenkundig nicht tauglich seien.

Das sehen wir natürlich anders und haben dies dargelegt. Es bleibt also spannend.

„Kenne deine Freunde und deine Feinde noch besser“ – eine Liste unserer Abmahner

Wenn wir bisher nur von „Abmahnern“ gesprochen haben, dann führte dies zu einer ungewollten Anonymisierung der in diesem Bereich tätigen Unternehmen/Kanzleien. Dies wollen wir mit diesem Blogpost ändern und unseren Abmahnern, aber auch den Künstlern, die auf diese Dienste zurückgreifen, einen Namen verleihen. Im Namen des gesteigerten öffentlichen Interesse bekamen wir im Zeitraum von 23.11.2012 bis 21.12.2012 von folgenden Unternehmen/Personen Post. 😉

 

WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt für Zooland Music GmbH
Künstler: R.1.O. Feat. U-Jean – ‚Summer Jam“
Streitwert: 6.000 Euro
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 450 Euro

 

Bindhard Fiedler Zerbe Rechtsanwälte, Linden für Ferchichi
Künstler: Herr Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername: ‚Bushido‘) – kleine Bushidos
Streitwert: 3.000 Euro
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 400 Euro

 

Kornmeier & Partner, Frankfurt für EMI Music Germany & Co
Künstler: David Guetta – She Wolf ( Falling to Pieces) [feat. Sia]
Streitwert: n.A
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 450 Euro

 

Zimmermann & Decker Rechtsanwälte, Hamburg für tonpool Medien GmbH
Künstler: XAVAS – Schau nicht mehr Zurück
Streitwert: 6.000 Euro
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 459 Euro

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Berlin für DigiRights Administration GmbH
Künstler:

  • Michel Telo – Ai Se Eu Te Pedo
  • DJ Antoine feat. The Beatshakers – Ma Cherie
  • Gustta-vo Lima – Balada ( Tche Tcherere Tche Teche)
  • Triggerfinger – I Follow Rivers
  • Lucenzo Feat. Sean Paul – Wine It Up

Streitwert: 50.000 Euro
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 1.800 Euro

 

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Hamburg für Frau Katharina Löwel
Künstler: Glasperlenspiel – Freundschaft
Streitwert: 10.000 Euro
zu zahlender pauschaler Vergleichsbetrag: 450 Euro

 

 

Zur Info: Wir haben die Vergleichsbeträge nicht gezahlt.

 

Spendenaktion beendet. Danke für 15.000 Euro!

Liebe Freifunker und Freunde,

wir hätten es kaum für möglich gehalten, aber schon nach knapp 14 Tagen können wir ein erfolgreiches Ende der Spendenaktion für die ‚Operation Störerhaftung‚ vermelden. Zwar haben wir schon am 02.01.13 ein erfolgreiches Ende vermelden können, aber ihr wolltet irgendwie nicht aufhören… Also Schluss jetzt! 😀

Bis heute kamen insgesamt 15.050 Euro Spenden zusammen.

Ein <3-liches und dickes DANKE an alle die gespendet haben, an alle, die unsere Informationen verbreitet haben und an alle, die sich gemeldet haben, um uns ihren Zuspruch auszusprechen.
Der hohe Betrag ermöglicht dem Verein, sich voll hinter die betroffenen Mitglieder zu stellen. Ein Gang durch mehrere Instanzen ist nun möglich geworden, ohne dabei nachts nicht schlafen zu können.

In Kürze gibt es hier weitere Informationen.

Vielen Dank

Der Vorstand des Freifunk Rheinland e.V.

 

 

Info über Spendenbescheinigungen zur Operation Störerhaftung

Da sehr viele Spender eine Spendenquittung angefordert haben, möchten wir alle Spender an dieser Stelle um etwas Geduld bitten. Unser Schatzmeister wird bis voraussichtlich bis Mitte Januar alle Spendenbescheinigungen versandt haben.
Da die meisten Finanzämter in der Regel nur Originale akzeptieren, werden wir keine Spendenbescheinigungen per Mail/Fax versenden, da dies im falle einer ‚Reklamation‘ unnötige Mehrarbeit für uns bedeuten würde.“

Spendenkampagne zur Operation Störerhaftung erfolgreich!

Der Freifunk Rheinland e.V. kann nur knapp eine Woche nach Beginn der Spendenaktion ‚Operation Störerhaftung‚ deren erfolgreiches Ende vermelden.
Bis heute wurden insgesamt 12.316,00€ (Stand 02.01.2013 14:40h) für die Kampagne unseres Vereines gespendet.
Wir sind echt baff!
Privatpersonen und Gewerbetreibende überwiesen Einzelspenden zwischen 2 und 5.000 Euro. Das verdeutlicht, wie sehr sich Anschlussinhaber in Deutschland eine freundliche und eindeutige Rechtslage der Störerhaftungsproblematik beim Betrieb von offenen WLANs wünschen.

Im Hintergrund arbeiten die Verantwortlichen des Vereines mit mehreren Anwälten und Juristen zusammen. Das nächste Update folgt in Kürze!

 

VIELEN DANK!

 

* Hinweis von unserem Schatzmeister an alle Spender:

Alle Spender, die für _2012_ eine Spendenbescheinigung benötigen, werden gebeten eine (teilgeschwärzte) Kopie ihres Kontoauszuges bzw. einen ausgeschnittenen Screenshot vom Onlinebanking aus dem die Spende ersichtlich ist, an folgende Adresse zu mailen: schatzmeister [at ]freifunk-rheinland.net 

Hintergrund ist, dass die meisten Spenden durch die Jahresabschlüsse der Banken erst am 02.01.2013 gebucht wurden und dadurch normalerweise keine Zuwendungsbescheinigung für 2012 mehr ausgestellt werden kann, es sei denn der Spender kann nachweisen, das seine Spende bis zum 31.12.2012 von seinem Konto abgebucht wurde.

 

Operation Störerhaftung

Hallo liebe Freifunker,

es ist etwas passiert, was nach aktueller Rechtslage fast schon zu erwarten war. Einer unserer Freifunker hat trotz unserer ‚Vorbeugungsmechanismen‘ innerhalb kürzester Zeit gleich fünf (5) Abmahnungen erhalten.

Wir als Verein sehen uns als Betreiber der Freifunkknoten und werden entsprechend der Verpflichtung gegenüber unseren „Internetspendern“ die volle Verantwortung dafür übernehmen. Heute hat der Vorstand des Freifunk Rheinland e.V. in enger Zusammenarbeit mit dem Anschlussinhaber einen Anwalt damit beauftragt, den Rechtsweg zu beschreiten, mit dem Ziel eine eindeutige Rechtssicherheit im Bezug auf die Störerhaftung in Verbindung mit freien, nicht kommerziellen Netzwerken wie dem Freifunk herzustellen.

Wir werden hier in Zukunft engmaschig über den aktuellen Stand der Operation berichten. Da so ein Prozess nicht billig wird, brauchen wir einen finanziellen Puffer – wir kalkulieren hier ca 10.000 Euro. Hier möchte ich jetzt schon vorgreifen und sagen, wir sind auf Spenden angewiesen, um einen evtl. Prozess durch mind. 2 Instanzen zu bringen.

Falls ihr dieses Jahr noch ein bisschen Geld für uns habt, würden wir uns wirklich sehr darüber freuen!
Für alle Spenden erhaltet ihr von unserem Schatzmeister übrigens eine Spendenbescheinigung, die ihr bei eurer Einkommenssteuererklärung geltend machen könnt. Tragt dazu bitte eure Adresse in den Verwendungszweck der Überweisung
_oder_ schreibt unserem schatzmeister@freifunk-rheinland.net

Kontoinhaber: Freifunk Rheinland e.V
Kontonummer: 4044542600
Bankleitzahl 43060967
GLS Gemeinschaftsbank eG

Verwendungszweck: Spende

IBAN: DE16430609674044542600
BIC: GENODEM1GLS

Bitcoin: auf Anfrage

Solltet ihr als Unternehmen/Organisation/Verein unsere Operation Störerhaftung unterstützen wollen, meldet euch bitte unter kontakt -at- freifunk-rheinland.net – Wir werden in Kürze eine Unterstützerseite anlegen.

Herzliche Grüße

euer Vorstand des Freifunk Rheinland e.V.