Förderung durch das Land NRW

Der Freifunk Rheinland e.V. freut sich über die Zuwendung durch das Land NRW um den freien Backbone des Vereins weiter ausbauen zu können. Durch das stetige Wachstum kommt die aktuelle Hardware derzeit an ihre Grenzen und braucht ein Upgrade.

Betrieben wird der “Rheinland Backbone” seit September 2014 durch den Freifunk Rheinland e.V. Aktuell sind mehr als 60 Communitys in ganz Deutschland an das Backbone angeschlossen um den Datenverkehr der WLAN Router ins Internet auszuleiten.

Der Freifunk Rheinland Backbone wurde Ende 2014 mit günstiger, aus Vereinsmitteln leicht zu beschaffender, Hardware aufgebaut und wird gerade etwas vom eigenen Erfolg eingeholt. Das Backbone war initial weder für die mittlerweile erreichten noch perspektivisch notwendigen Bandbreiten und Durchsatzraten ausgelegt und stößt an seine Kapazitätsgrenzen.

Gefördert werden für alle drei Standorte neue Server welche für das Routing genutzt werden, sowie für zwei Standorte neue Switches mit der Option auch 40G Verbindungen zwischen den Servern/Routern herstellen zu können. Der Fokus liegt hierbei darauf, die vorhandenen Router, die an ihre Kapazitätsgrenzen stossen, durch neuere, leistungsfähigere und gleichzeitig stromsparende Geräte zu ersetzen, damit der Betrieb und die Verfügbarkeit der Backbone-Infrastruktur auch für die kommenden Jahre gewährleistet werden kann.

Wir sagen Danke an @dgnrw für die Unterstützung und freuen uns das die Förderung für Freifunk Communities auch in 2018 weiter geht.

Bundestagswahlkampf – nächster Anlauf für die Gemeinnützigkeit von Freifunk.


Der Bundestag (von Wolfgang Pehlemann, Lizenz: CC-BY-SA v. 3.0)

 

Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben einen Gesetzentwurf für die Gemeinnützigkeit von Freifunk entwickelt. Der Bundesrat hat ihn verabschiedet. Aber der Bundestag hat den Vorstoß inhaltlich seit März 2017 nicht diskutiert. Im federführenden Finanzausschuss war der Vorschlag am 28. Juni auf der Tagesordnung, aber passiert ist nichts. Laut Heise blockierte die Unionsfraktion.

Damit ist dieser Gesetzentwurf tot. Ohne inhaltliche Beratung, ohne Debatte und ohne die Betroffenen zu Wort kommen zu lassen.

Die Folgen
Die Verweigerung der Gemeinnützigkeit hat für die ehrenamtliche Arbeit gravierende negative Folgen:

  • Weniger Spenden. Freifunk betreibt Infrastruktur für die Gemeinschaft und Infrastruktur kostet fortlaufend Geld. Deshalb sind alle Vereine auch auf Spenden von Bürgern und Unternehmen angewiesen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sehen viele Spender als eine Aussage über die Qualität der Arbeit.
  • Weniger Zuwendungen. Viele Stiftungen setzen bei Förderanträgen für Projekte die Gemeinnützigkeit voraus. Diese Wege bleiben uns Freifunkern verschlossen.
  • Weniger Kooperationspartner. Freifunker brauchen funktechnisch gut gelegene Standorte, um Richtfunkstrecken zu installieren. Eigentümer von Immobilien, insbesondere öffentliche, kooperieren bereitwilliger mit als gemeinnützig anerkannten Organisationen.

Was wir jetzt tun können
Der Bundestagswahlkampf im Sommer ist eine gute Gelegenheit, die aktuellen Abgeordneten im Finanzausschuss und die Kandidaten in allen Wahlkreisen mit aktiven Freifunkern daran zu erinnern, was Freifunker leisten und was Freifunkern wichtig ist. Fragt nach!

1. Die Abgeordneten im Finanzausschuss an ihre Verantwortung erinnern
Diese Probleme hätte der Finanzausschuss lösen können. Er hätte den Gesetzentwurf des Bundesrates noch in dieser Legislatur zur Abstimmung bringen können. Das ist nicht geschehen. Warum eigentlich nicht? An wem lag es? Zumindest eine inhaltliche Auseinandersetzung mit unseren Aktivitäten und dem Gemeinnützigkeitsrecht hätten wir uns im Finanzausschuss erhofft. Da die dort blockiert wurde, fragen wir nun bei den Abgeordneten nach, über Abgeordnetenwatch (hier z.B. bei Abgeordneten aus NRW im Finanz-Ausschuss /**Anmerkung: Abgeordnetenwatch hat offenbar am Freitag das CMS umgestellt und Teile der Daten (noch?) nicht migriert – unsere Fragen sind weg, Antworten auch. Wir aktualisieren hier, sobald das wieder funktioniert.**/).

Unsere Botschaft: Das geht nicht unter, da schaut jemand zu, da fragt jemand nach. Auf den Seiten des Bundestags könnt ihr sehen, welche Abgeordneten im Finanzausschuss des jetzigen Bundestags sitzen. Wenn jemand aus eurer Region dort ist, schreibt Ihnen (Kontakte), erzählt von eurem Engagement vor Ort – und vielleicht wollt ihr ja eine Einführung in den Freifunk vor Ort anbieten? Das haben als Freifunk Rheinland bei den Ausschussmitgliedern aus NRW gemacht (hier unser Text).

2. Die Kandidaten vor Ort für Freifunk und Gemeinnützigkeit sensibilisieren

Der Wahlkampf für die nächste Bundestagswahl beginnt gerade. Eine gute Gelegenheit, um über die Kandidatensuche hier Kandidaten vor Ort anzusprechen. Was leisten die ehrenamtliche Freifunker vor Ort? Warum sollte Freifunk als gemeinnützig anerkannt werden? Ein paar Anregungen:

  • Zivilgesellschaftliches Engagement stärken: Die Vision von Freifunk ist die Verbreitung freier Netzwerke, die Demokratisierung der Kommunikationsmedien und die Förderung lokaler Sozialstrukturen. Vernetzung ist für Freifunker nicht nur eine technische, sondern ebenso eine soziale Idee – wenn etwa Bewohner eines Hauses oder einer Nachbarschaft sich zusammentun, um gemeinsam ein neues Netz einzurichten.
  • Sozialen Zusammenhalt stärken: Durch die Vernetzung ganzer Stadtteile wollen wir der digitalen Spaltung entgegenwirken und freie, unabhängige Netzwerkstrukturen aufbauen. Wir bringen Funknetze dorthin, wo sie gebraucht werden, es aber an Geld, Zeit oder technischem Vermögen fehlt und ermöglichen es Menschen, einen Teil ihrer Bandbreite zu teilen.
  • Vermittlung digitaler Kompetenzen: Wir helfen Bürgern durch Bildung, technische Unterstützung und Entwicklung dabei, freie Daten-Funknetze aufbauen, die auch Zugang zum Internet bieten.
  • Forschung und Entwicklung unter freien Lizenzen für die Allgemeinheit: Viele Freifunker treibt das Experimentieren und Lernen mit der Technik an. Unsere Software und Netzwerkinfrastruktur sind einzigartig, weil Freiwillige vermaschte Netze mit Zehntausenden Clients aufbauen. All diese Innovationen stehen unter offenen der Allgemeinheit zur Verfügung.

Angesichts dieses Engagements sehen wir die Argumentation „Unternehmen bauen ausreichend Infrastruktur auf“, wie sie das Finanzministerium äußert, als Zeichen von Unkenntnis.

Freifunker betreiben Infrastruktur, die zivilgesellschaftliches Engagement aktiviert, Kompetenzen stärkt, sozialen Zusammenhalt fördert und Innovationen hervorbringt. Die Tafeln sind nicht sinnlos, weil es Bäckereien gibt. Heimatforschungsvereine sind nicht sinnlos, weil Bücher über Heimatgeschichte existieren. Kleingartenvereine sind nicht sinnlos, weil Gartencenter Blumen verkaufen. Genauso verhält es sich mit Freifunk und kommerziellen Internetanbietern. Wir wollen etwas Anderes schaffen: Nicht Produkte für Kunden, sondern Gemeinschaftsnetze für die Gesellschaft.

VDS ab Juli – nicht für Freifunk und den FFRL

Ab Juli müssen einige Provider in Deutschland „umfassend und anlasslos „sensible Daten über praktisch jedermann“ speichern. So fasst das Bundesverfassungsgericht die anstehende Überwachung zusammen. Die weniger schlechte Nachricht ist: Der Freifunk Rheinland e.V. muss nicht ab Juli vorbeugend eine Überwachungsinfrastruktur aufbauen. Solange nicht geklärt ist, ob Freifunk-Communities überhaupt unter das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung fallen, können wir unsere Infrastruktur weiter betreiben wie bisher.

Das ist das Ergebnis unseres Austauschs mit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Behörde setzt die Vorratsdatenspeicherung um. Die BNetzA definiert unter anderem über ihren Anforderungskatalog, wer was zu tun hat.

Edward Snowden, Darstellung von Netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0.)

 

Der Status bei der BNetzA zu Freifunk derzeit (Stand: E-Mail vom 16. Juni 2017):

  1. Es ist unklar, ob der Freifunk Rheinland e.V. (und damit vergleichbare Freifunk-Modelle) überhaupt unter die neuen Speicherpflichten nach § 113b Abs. 3 TKG fallen.
  2. Es gibt derzeit „zumindest erhebliche Zweifel“, dass Freifunk ein Internetzugangsdienst in diesem Sinne ist und unter die Speicherflicht fällt.
  3. Sollte die BNetzA später zu der Ansicht kommen, dass Freifunk-Vereine Internetzugangsdienste erbringen, wäre immer noch zu klären, ob überhaupt etwas gespeichert werden müsste. Schließlich werden keine Benutzerkennungen vergeben. Zu diesen Detailfragen stehen in der FAQ (Stand: 5. Mai 2017) der BNetzA wichtige Punkte.
  4. Solange all das nicht geklärt ist, müssen wir als Freifunk Rheinland e.V. nicht vorauseilend speichern. Die BNetzA schreibt: „Bis zu einer Entscheidung über die Einstufung des Modells bzw. über die Verpflichtung zur Verkehrsdatenspeicherung müssen keine Aktivitäten – quasi vorbeugend – zur Umsetzung der Speicherpflicht nach § 113a Abs. 3 TKG unternommen werden.“ Das gilt für uns als Freifunk Rheinland e.V. und für alle Freifunk Communities.

Und so geht es weiter:

  • Wir knüpfen weiter Freifunk-Infrastruktur für Medienkompetenz und Beteiligung und beantworten Fragen dazu.
  • Die Bundesnetzagentur hat uns für Ende Juli zu einem gemeinsamen Dialog, zur Prüfung des Freifunk Modells, in ihr Haus eingeladen.
  • Das Bundesverfassungsgericht prüft im Hauptsacheverfahren die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Das Ziel in den weiteren Gesprächen mit der BNetzA ist es, die offizielle FAQ um den Punkt Freifunk zu erweitern und hier für alle Communities eine positive Lösung zu finden.

 

Alles ist offen – und das ist im Moment eine ganz gute Nachricht.

Bundesrat beschließt NRW-Gesetzesinitiative zur Gemeinnützigkeit von Freifunk

Erfreuliche Nachrichten gab es heute aus dem Bundesrat. In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat einer Gesetzesinitiative des Land NRW und anderen Ländern zugestimmt, die den Aufbau- und den Betrieb von offenen Netzen (insbesondere Freifunk) explizit als neuen Katalogzweck in die Abgabenordnung aufnehmen und hierdurch Rechtssicherheit für alle Freifunk Vereine schaffen würde.

Ich freue mich sehr, dass unsere Initiative im Länderkreis auf so breite Zustimmung gestoßen ist. Das ist ein wichtiges Signal für die unterstützenswerte Arbeit der Freifunker. Und es zeigt, dass Politik und Verwaltung immer stärker bereit sind, auf die Themen der Digitalisierung einzugehen – auch das ist ein gutes Zeichen.

Damit ist eine erste, wichtige Hürde genommen. In der Folge geht das ganze nun an die Bundesregierung sowie den Bundestag. Wir begrüßen die Initiative ausdrücklich, ist sie doch ein Ausdruck einer Anerkennung der Bedeutung offener Netzwerke.

Mehr Details gibt es auf den Seiten des Landes NRW. Wir informieren selbstverständlich über den weiteren Verlauf!

Wir nehmen Abschied von Armin Medosch

Aus gegebenem Anlass möchten wir uns dem Nachruf auf freifunk.net anschließen und diesen hier teilen:

Unser Bekannter und Freund, Armin Medosch ist am 23.02.2017 leider viel zu früh im Alter von 54 Jahren verstorben. Er litt an einer Krankheit, die ihn in wenigen Monaten hinweg gerafft hat.

Als Medienkünstler, Journalist und Mitgründer von Telepolis hat er Entwicklungen im Internet immer kritisch begleitet. 2003 beschrieb er im Buch “Freie Netze” unter anderem den Beginn der freie Netzwerke im deutschsprachigen Raum und die Entstehung des Pico Peering Agreements.

2013 begannen seine Recherchen für ein Nachfolgebuch. Armin interessierte die Geschichte der freien Netzwerke 10 Jahre später weiter zu erzählen. Sein Anliegen war es, nicht nur die technische, sondern auch die die soziale Entwicklung darzustellen. Er interviewte Gründer und Aktivisten über ihre Sicht vor allem zu Fragen des Gemeinschaftssinns und -eigentums mit Hinblick auf ein kapitalistisches Marktumfeld und zu den politischen Rahmenbedingungen.

Im November 2015 veröffentlichte Armin ein 4-teiliges Radiokolleg im ORF mit dem Titel “Gemeinschaftsgut Internet”. Eine Version zum Nachhören findet sich im im Nachruf auf freifunk.net.

Erste Drafts des Buches stellte er in seinem Blog “The Next Layer” online, leider ist seine Webseite nicht mehr erreichbar. Dank dem Internet Archive sind die Links noch zu finden.

Armin war ein Visionär, ein in seinem Bewusstsein freier Mensch, Kosmopolit, Humanist und Anarchist im besten Sinne. Er wollte durch seine Arbeit freien Kommunikationsstrukturen in der Hand der Allgemeinheit den Weg bereiten, »die möglichst frei von staatlichen und privatwirtschaftlichen Zwängen sind«, wie er in seinem Buch “Freie Netze” schrieb. Er wollte einer besseren, humaneren menschlichen Gesellschaft den Weg bereiten, die auf Gemeinsinn und gegenseitiger Hilfe aufbaut.

Wir alle sind sehr traurig und bestürzt.

Aaron von Funkfeuer schrieb: “Du wirst uns fehlen. Es braucht gerade jetzt, in der aktuellen Zeit, Leute, die an die Community und das Gemeinsame denken.
Leute, die von einer besseren Zukunft träumen und nicht aufhören, an ihr zu arbeiten.”

Den vollständigen Nachruf findet Ihr auf den Seiten des Fördervereins Freie Netzwerke e.V.

Warum die Vorratsdatenspeicherung Freifunk bedroht

Ob das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist, prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht. Unabhängig davon ist eine Sache jetzt schon klar: Wenn Mitte 2017 die Vorratsdatenspeicherung so umgesetzt wird, wie es derzeit aussieht, wird es für Freifunk in Deutschland sehr, sehr schwierig. Das liegt am Gesetz und am Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur (BNetzA) dazu.

Freifunker wie der Freifunk Rheinland e.V. handeln wie Provider. Wir betreiben Netze. Und der BNetzA und dem Gesetzgeber ist völlig egal, ob ein Provider das ganz ohne Gebühren für Bildung und Gemeinwohl tut, ob ein kleiner Provider vor Ort die Gemeinde versorgt oder ob einer der Providerriesen ein Milliardengeschäft lauf hat. Alle Provider in Deutschland müssen den 27-seitigen Katalog der BNetzA zur Vorratsdatenspeicherung erfüllen. Da gibt es zwei Riesenprobleme:

1. Wir müssten sämtliche Technik für die Speicherung in Vorleistung kaufen und hoffen, dass wir vielleicht als kleiner Provider unter eine Härtefallklausel fallen. Es ist völlig unklar, für wen und wann die gilt. Vielleicht bleiben wir auf den Kosten sitzen, vielleicht warten wir Jahre lang, vielleicht haben wir das Geld für die Überwachungsinfrastruktur in der von der BNetzA verlangten Qualität gar nicht. Das scheint dem Gesetzgeber und der BNetzA egal zu sein. Für kleine und gemeinwohlorientierte Provider geht es hier um die Existenz und an die hat beim Gesetzgeber und Regulierer offenbar bisher niemand gedacht.

2. Fast alle Admin-Aufgaben, die auf irgendeine Art mit dem Speicher für die Vorratsdaten zu tun haben, müssen von zwei Menschen ausgeführt werden. Das Vier-Augen-Prinzip ist für einen Verein, der keine Angestellten hat, sondern allein von gespendeter Freizeit lebt, eine besondere Erschwernis. Wir würden für Routineaufgabe doppelt so viel Engagement von Freiwilligen brauchen. Hinzu kommt der ganze zusätzliche Aufwand für das vorgeschriebene Protokollieren, Erneuern der Schlüssel und so weiter – nichts davon würde uns erstattet.

 

no_vds_pic

 

Wir wehren uns juristisch gegen diese Auflagen. Denn es ist absurd, dass die BNetzA es als selbstverständlich voraussetzt, dass wir Daten speichern würden, die wir gar nicht brauchen. Unsere Meinung ist: Wir lassen uns nichts von Kunden bezahlen, wir müssen nichts abrechnen, also speichern wir auch nichts.

Das kann uns Freifunker vielleicht retten. Doch für die vielen kleinen kommerziellen Provider in Deutschland gibt es diesen Ausweg nicht. Es ist erschütternd, wie hier nebenbei die Existenz kleiner und mittelständischer Firmen und das gemeinwohlorientierte Engagement von Vereinen beiseite gewischt werden sollen. Für die kleinen Unternehmen bilanziert der Branchenverband Eco in einer Analyse:

„Für viele Mittelständler wird dies die Insolvenz bedeuten.“

Für unser ehrenamtliches Engagement für Bildung, Vielfalt und eine am Menschen orientierte Infrastruktur bilanzieren wir: Wir wehren uns, ein paar Chancen gibt es noch für Freifunk. Bitter ist, dass wir all die Kraft und Zeit nicht in unsere Projekte in Schulen, Flüchtlingsunterkünften und der Nachbarschaft stecken können. Wegen der Vorratsdatenspeicherung gibt es heute schon weniger Freifunk für alle.

Wir hoffen, dass es Mitte 2017 nicht noch schlimmer kommt. Dafür kämpfen wir.

Freifunk bildet!

FFRL-Vorstand Philip Berndroth und Reiner Gutowski im Gespräch mit Minister Franz-Josef Lersch-Mense und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft über Freifunk

Das Internet kommt nicht einfach so aus der Wand. Das Netz der Netze entsteht, weil Menschen es knüpfen. Das haben wir an diesem Wochenende beim NRW-Tag 2016 in Düsseldorf Hunderten Besuchern erklärt und gezeigt. Bestimmt werden einige von ihnen jetzt bei sich im Quartier Freifunk-Infrastruktur knüpfen. Darum geht es beim Freifunk: Menschen dazu befähigen, Netze in Nutzerhand aufzubauen. Dabei lernen neue freiwillige Freifunker am praktischen Beispiel, wie man freie Software nutzt, was Gateway-Server tun, wo Netze zum Internet zusammen geschaltet sind.

Das sieht der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Finanzen Michael Meister anders: Freifunk-Vereine könnten nicht gemeinnützig sein, weil es beim Freifunk bloß um Netzversorgung gehe und das ja kommerzielle Firmen »in ausreichendem Maß« leisten, heißt es jetzt.

Falsch. Freifunk knüpft nicht das Netz für andere, Freifunk ermächtigt jeden Interessierten, selbst Netze zu knüpfen. Darum geht es bei Netzen in Nutzerhand. So etwas leistet kein kommerzieller Provider. Freifunk bildet – Menschen, Netze, Gemeinschaft. Freifunker lernen Netzwerken in ihrem Quartier, Treffen wie den Routingdays oder dem NRW-Tag. Wir denken: Was der Gemeinschaft nützt, sollte gemeinnützig sein.

Damit das möglich ist, muss der Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert werden. Was da heute zu Internetvereinen steht, stammt aus dem Jahr 1996, als solche Vereine Mitgliedern gegen Bezahlung Einwahlknoten ins Internet anboten. Freifunk hingegen bildet. Damit das beim Finanzministerium ankommt, brauchen Freifunker Mitstreiter, die Abgeordneten erklären, was Freifunker tun.

Die Sache kommt jetzt ins Rollen. Das Land NRW will auf Bundesebene dafür kämpfen, dass eine neue Regelung die »Benachteiligung der Freifunker aufhebt« .

Minister Lersch-Mense: „Die geltende Rechtslage wird so weder den aktuellen Gegebenheiten gerecht noch dem großen Einsatz der Ehrenamtlichen in den Freifunk-Vereinen. NRW wird sich daher auf Bundesebene dafür einsetzen, eine Regelung zu finden, die eine Benachteiligung der Freifunker aufhebt.“

Das finden wir gut. Dieser Initiative müssen sich andere Länder anschließen, damit Druck entsteht. Das ist ein Thema für alle Landtage. Welche Länder wollen digitales bürgerschaftliches Engagement im Freifunk fördern? Damit Freifunk weiter bilden kann, braucht er die Gemeinnützigkeit. Freifunkvereine sind auf Spenden angewiesen. Und viele Spender orientieren sich an der vom Finanzamt anerkannten Gemeinnützigkeit. Deshalb: für die Gemeinnützigkeit, für Bildung im Netzwerk.

Warum wir jetzt noch nicht das Ende der Störerhaftung feiern

Schafft der Bundestag die Störerhaftung ab? Wenn es gut läuft, wird passieren, was Freifunker seit Jahren fordern: Menschen, die öffentliche WLAN-Hotspots betreiben, bekommen Rechtssicherheit. Sie werden nicht befürchten müssen, abgemahnt zu werden, weil irgendjemand anderes über ihren Hotspot Urheberrechte verletzt hat. Wir wissen nicht, ob der Bundestag ein Gesetz verabschieden wird, das dieses Versprechen einlöst. Bislang ist völlig unklar, auf welchen Gesetzestext sich Union und SPD nun eigentlich geeinigt haben.

Leider kommt es auf die Details solcher Texte an. Wenn am Ende drin steht, was jetzt bei SPIEGELOnline
drüber steht, ist alles gut. Allerdings steht in Gesetzentwürfen etwas anderes drin als drüber. Das Bundeswirtschaftsministerium sah zum Beispiel „Mehr Rechtssicherheit bei WLAN“ in einem Entwurf, der tatsächlich neue Rechtsunsicherheit für Freifunker bedeutet hätte.

Praktischerweise muss der Bundestag gar keinen neuen Text schreiben. Er hat gerade eine ganz konkrete Vorlage serviert bekommen und kann einfach Änderungen akzeptieren, die der Bundesrat
empfiehlt. Zum Beispiel den Ausschluss der Haftung nach § 8 TMG auch für Unterlassungsansprüche. Experten wie die Richter Reto Mantz und Ulf Buermeyer befürworten diese Änderungen.

Wenn der Bundestag das beschließt, können wir jubeln. Bis dahin: Show,don’t tell!

Mitgliederversammlung und Barcamp in Aachen am 30.April

Die nächste Mitgliederversammlung des Freifunk Rheinland e.V. findet in diesmal am 30. April 2016 in Aachen statt.

In den Räumlichkeiten der IHK Aachen sollen bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung Satzungsänderungen beschlossen und so reine Fördermitgliedschaften ermöglicht werden. Dies ist die Reaktion auf immer mehr institutionelle Mitglieder, bei denen die ausschließliche Förderung der Vereinsziele im Vordergrund stehen. Im Gegenzug wird so die ehrenamtliche Vereinsverwaltung/Mitgliederverwaltung entlastet.

  • Beginn Akkreditierung: 10:00 Uhr
  • Beginn Mitgliederversammlung: 12:00
  • voraussichtliches Ende Mitgliederversammlung: 15:30

Im Anschluss bieten die Freifunker ein öffentliches Barcamp zum Thema freies WLAN, weitere Entwicklung von Freifunk in und außerhalb NRWs und andere technische Aspekte an. Außerdem stehen die Menschen hinter dem Projekt zu Gesprächen und Fragen rund um das Thema zur Verfügung. Der Eintritt ist natürlich kostenfrei und Gäste sind Herzlich Willkommen!

 

Samstag, 30. April 2016, Beginn 12 Uhr, Akkreditierung ab 10 Uhr
IHK Aachen, Theaterstraße 6, 52062 Aachen

Koorperation mit Labdoo.org

Freifunk Rheinland e.V. und Labdoo.org e.V. vereinbaren Kooperation in NRW

Der Freifunk Rheinland e.V. und der Labdoo.org e.V. verabreden für NRW eine enge Zusammenarbeit, um so Flüchtlings- / Bildungsprojekte schneller mit IT ausstatten und online anbinden zu können.

Der Freifunk Rheinland e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und hat es sich zum Ziel gesetzt, die Verbreitung freier Netzwerke und die Vermittlung von Wissen und KnowHow zu fördern. Viele ehrenamtlichen Helfer und Mitglieder haben bereits unzählige Flüchtlingsunterkünfte und Notunterkünfte an das Freifunk Netz angebunden um den Menschen einen Zugang zum Internet zu ermöglichen.

Labdoo.org sammelt von privat, Unternehmen oder der Verwaltung nicht mehr eingesetzte IT und baut diese mit Hilfe von Freiwilligen und freier Software zu Lern- Computern um. So könnten schon über 500 Projekte in 107 Ländern, davon über 50 in NRW, mit IT ausgestattet werden.

„Die FreifunkerInnen installieren Technik, um private und öffentliche Flüchtlingsprojekte
ans Internet anbinden zu können“, sagt Philip Berndroth (Vorstand Freifunk Rheinland e.V.).
„Oft fehlten dann aber Computer, Lernsoftware und Deutschkurse. Diese stellt ab sofort Labdoo.org für vom Freifunk unterstützte Projekte kostenlos zur Verfügung“, ergänzt Reiner Gutowski (Vorstand Freifunk Rheinland e.V.).

IT-Spender oder Projekte können sich beim Labdoo.org e.V. melden, um IT zu spenden oder kostenlos zu beantragen.

Freifunk und Labdoo.org möchten auf Basis freier Netzzugänge und Technologie allen einen freien und kostenlosen Zugang zum Internet, Bildung und Sprache ermöglichen.

Weitere Informationen: www.labdoo.org/de/LabdooDACH
Kontakt: Anfrage per E-Mail